Materialien I

 

Materialien

Zur

Ökologischen Baumschulwirtschaft

 

Thema 1: Ökologische Baumschulen und Ihre Kunden

 

Vortrag beim SVK – Gehölzseminar in Potsdam am 10.2.1999

 

Verfasser: Claudia Amelung, Karsten H. Klopp, Dietmar Schlüter

 

Herausgeber:

 

ArbeitsGemeinschaft Ökologische Baumschulen

Und

Wilhelm-Ernst Barkhoff Institut e.V.

 

 

Ökologisch produzierende Baumschulen und ihre Kunden

 

Vortragsgliederung

 

I. Selbstverständnis und Organisationsstrukturen ökologisch wirtschaftender Baumschulen

(C. Amelung, 15min)

1. Selbstverständnis der AGÖB

2. Organisationsstrukturen der AGÖB

3. Richtlinien und Kontrollwesen im ökologischen Landbau

4. Argumente für den ökologischen Anbau von Gehölzen

 II. Die Ökologische Baumschulproduktion

(K. Klopp und D.Schlüter, 30min)

  1. Bodenbearbeitung und Fruchtfolgen
  2. Herbizideinsatz
  3. Pflanzenschutz
  4. Düngung

 III. Qualitätsanforderungen an Baumschulgehölze – unter besonderer Berücksichtigung einer ökologischen Qualität

(C. Amelung, 10min)

  1. Äußere Qualität und innere Qualität
  2. Produkt- und Prozeßqualität

 IV. Absatz und Absatzförderung ökologisch erzeugter Bäume und Sträucher

sowie Anforderungen der Städte

(D. Schlüter, 30min)

  1. Sortimentsbreite und Absatz
  2. Anforderungen der Städte
  3. Förderung der ökologischen Baumschulwirtschaft

 

Diskussion

 

Selbstverständnis und Organisationsstrukturen ökologisch wirtschaftender Baumschulen

 

1. Selbstverständnis der Arbeitsgemeinschaft ökologische Baumschulen (AGÖB)

Hauptziele und Aufgaben der AGÖB sind:

  • die steigende Belastung der Umwelt durch ökologische Produktion zu verringern und somit die Erhaltung der natürlichen Lebensgrundlagen zu sichern
  • eine Verbreitung der Bedeutung und des Wissens um eine ökologische Baumschulproduktion voranzutreiben
  • eine ständige Weiterentwicklung und Ausdehnung des ökologischen Anbaus zu erreichen und
  • eine verbesserte Vermarktung der in diesen Betrieben kultivierten Gehölze und Stauden zu erzielen

2. Organisationsstrukturen der AGÖB

Ökologisch wirtschaftende Landbaubetriebe werden von der AGÖL (Arbeitsgemeinschaft ökologischer Landbau) vertreten, die 1988 gegründet wurde und die die Dachorganisation von neun Mitgliedsverbänden darstellt.

Daneben setzt sich die AGÖB (Arbeitsgemeinschaft ökologische Baumschulen), die sich im Frühjahr 1997 gegründet hat, speziell für die Interessen der ökologisch wirtschaftenden Baumschulbetriebe ein, zu denen zur Zeit 25 Betriebe zählen.

Die Mitglieder der AGÖB, die gleichzeitig den anerkannten Anbauverbänden des ökologischen Landbaues wie demeter, Bioland und Naturland angehören, produzieren mittlerweile die gesamte Bandbreite des Baumschulsortiments von Obstgehölzen über Alleebäume, Forst- und Landschaftsgehölze, Containerpflanzen, Sträucher, Wildgehölze und Rosen.

 

3.    Richtlinien und Kontrollwesen im ökologischen Landbau

Die AGÖL hat gemeinsame Rahmenrichtlinien für den ökologischen Landbau und die Verarbeitung entwickelt, die entsprechend federführend von der AGÖB in Zusammenarbeit mit Bioland für die Richtlinien der Landbauverbände im Baumschulbereich erweitert wurden. Neben der Kooperation mit Organisationen im Bereich des Umwelt- und Naturschutzes und der Verbrauchervertretung findet eine Mitarbeit im internationalen Netzwerk der Organisationen des ökologischen Landbaus (IFOAM = Internationale Föderation der Organischen Landbaubewegung) statt.

Voraussetzung für die Mitgliedsschaft in der AGÖB ist die konsequente ökologische Produktion der Baumschulwaren, die

  1. durch die amtlich überwachte Zertifizierung nach der EU-Verordnung über den ökologischen Landbau (EWG Nr. 2092/91) dokumentiert wird.
  2. durch die amtlich überwachte Zertifizierung nach den Richtlinien der Landbauverbände kontrolliert werden
  3. die dafür notwendige Kontrolle der Betriebe erfolgt jährlich und wird durch fachlich kompetente, unabhängige Inspektoren der staatlichen zugelassenen Kontrollstellen durchgeführt.

Wesentliche Voraussetzungen für die EU-Zertifizierung sind:

  • die Erhaltung und Verbesserung der Fruchtbarkeit und biologischen Aktivität des Bodens durch Anbau von Zwischenfrüchten und Verwendung geeigneter Komposte
  • der Schutz von Nützlingen und Vögeln durch Anlage von Hecken und Nistplätzen
  • der totale Verzicht auf synthetische Stickstoffdünger und chemisch-synthetische Pflanzenschutzmittel

Im Rahmen dieser Überprüfung wird auch das sogenannte "Betriebsprotokoll" herangezogen, zu dessen Führung sich die Betriebe verpflichtet haben und in dem detaillierte Aufzeichnungen über Bewirtschaftungsmaßnahmen, Produktionssprozesse sowie Warenein- und -verkauf festgehalten werden.

Zertifizierte Pflanzen werden zunächst mit dem Hinweis "hergestellt im Rahmen der Umstellung auf den ökologischen Landbau" ausgezeichnet. Nach der Umstellungszeit, die i.d.R. nach 3 Jahren abgeschlossen ist, ist die Verwendung des Hinweises "aus ökologischem Anbau" erlaubt.

Anzumerken ist in diesem Zusammenhang, daß die verbandseigenen Richtlinien der genannten Verbände i.d.R. über die gesetzlichen Mindeststandards der EU-Verordnung hinaus gehen. Nur bei Einhaltung der verbandseigenen Richtlinien sind die Betriebe berechtigt, ihre Produkte zusätzlich zur Kontrollnummer mit dem Schutzzeichen ihres Verbandes/ihrer Kollektivmarke auszuzeichnen.

Ob das neue bundesweit einheitliche Ökoprüfsiegel, das Ende Januar 1999 auf der "Grünen Woche" in Berlin präsentiert wurde und das ab Sommer auf ökologisch angebauten Lebensmittel zu finden sein wird, zukünftig auch ökologisch produzierte Baumschulwaren auszeichnen wird, ist noch nicht abschließend geklärt.

 

3.    Argumente für den ökologischen Anbau von Gehölzen

Für den ökologischen Anbau von Gehölzen sprechen folgende Argumente:

  • Natur- und Umweltschutzleistungen
  • gesunde Pflanzenqualitäten
  • eindeutig festgelegte Kontrollmechanismen für den ökologischen Anbau (kontrolliert ökologischer Anbau)

 

Die Ökologische Baumschulproduktion

 

III. Ökologische Baumschulproduktion

Einleitung

Das Wissen um die Schadstoffbelastung und den Verbrauch der natürlichen Ressourcen Boden, Wasser und Luft, die Verringerung der Artenvielfalt und die fortschreitende Zerstörung schützenswerter Natur- und Kulturlandschaften hat in den vergangenen 20 Jahren zu umfassenden gesetzlichen Veränderungen geführt.

Für die Landwirtschaft und den Gartenbau werden die Anforderungen dieser Entwicklung besonders deutlich an Gesetzen wie dem Bundesnaturschutzgesetz, Wasserhaushaltsgesetz, Pflanzenschutz-gesetz, Düngemittelgesetz und Bodenschutzgesetz. Die Gesetze folgen der konkreten Zielsetzung der Vermeidung von Nährstoffüberschüssen, der Verringerung des Schadstoffeinsatzes und der Förderung der Artenvielfalt der Landwirtschafts- und Umweltschutzpolitik der Bundesrepublik Deutschland.

In den Gesetzen werden bestimmte Verhaltensweisen, Grenzwerte und eindeutige Verbote benannt. Daneben werden, wie mittlerweile auch in der Fachliteratur und zahllosen Vorträgen, die drei Begriffe "Ordnungsgemässe Landbewirtschaftung", "Gute fachliche Praxis" und "Integrierte Produktion" verwendet. Diese Begriffe sollen den Einsatz von Produktionsmitteln wie Pflanzenschutz- und Düngemittel, Wasser sowie die Bodenbearbeitung u.v.a.m. regeln. Den Begriffen gemeinsam ist die grundsätzlich verpflichtende Anforderung an den praktischen Landwirt und Gärtner, dass er bei allen seinen Tätigkeiten darauf achten muss, dass er die Beeinträchtigung der Gesundheit von Mensch, Tier und Umwelt so weit wie möglich vermeidet.

Was aber bedeutet für den einzelnen Betriebsleiter, die einzelne Baumschule "so weit wie möglich"?

Für die meisten konventionellen Baumschulen hat sich unter veränderten Bedingungen die Situation verschärft, die gewohnten Handlungsmöglichkeiten wurden eingeschränkt. Wie die Betriebe auf die Anforderungen der "Guten fachlichen Praxis" reagieren, hat K.Klopp in seinem Forschungsprojekt "Möglichkeiten und Grenzen der Institutionalisierung des betrieblichen Umweltschutzes in Betrieben des Agrarsektors am Beispiel der Baumschulbetriebe" ( Taspo – Magazin 8/97 oder Tagungsband, Seminar für Betriebswirtschaft im Gartenbau 97) untersucht.

Die Ergebnisse der Untersuchung stellen wir in einem ersten Schritt vor. Die Darstellung beschränkt sich in diesem Vortrag auf die Themenschwerpunkte Herbizideinsatz, Pflanzenschutzpraxis und Düngung der Pflanzen.

Wir wollen mit dieser Skizze der herrschenden Praxis nicht auf den Widerspruch zwischen Anspruch und Wirklichkeit eingehen. Unsere Absicht ist eher, in Umrissen die wirkliche Situation in den Baumschulbetrieben zu beschreiben, um so die reale Problemlage zu schildern, die mit den Grundsätzen der "Guten fachlichen Praxis" verändert werden soll. Damit skizzieren wir natürlich auch ein Bild der Bemühungen der Baumschulen, den veränderten Maßstäben gerecht zu werden.

Im nächsten Schritt konkretisieren wir die Anforderungen der "ordnungsgemäßen Landbewirtschaftung" bezogen auf den jeweiligen Schwerpunkt und stellen der "Guten fachlichen Praxis" die Bioland-Richtlinien gegenüber. Damit beschreiben wir auch die Unterschiede zwischen beiden Konzepten, die versuchen auf die dargestellte Problemlage zu reagieren um eine Lösung zu finden.

In einem dritten Schritt wird am Beispiel einiger ökologischer Betriebe die Umsetzung dieser Richtlinien in die Praxis der Betriebe dargestellt.

Vorweg soll kurz der Charakter und das Ziel dieser Richtlinien erläutert werden.

Richtlinien sind inhaltlich auch Leitlinien, eine Orientierungshilfe für die Praxis. Mit ihrer Entwicklung sollen die Grundgedanken des ökologischen Landbaus in realisierbare Formen gebracht werden, so daß die konkrete Praxis der Betriebe diese Vorstellungen umsetzen kann oder wie Bioland es formuliert: "Die Richtlinien sollen die Anwendung der organisch-biologischen Landbaumethode im Detail erklären, die Umstellung auf diese Wirtschaftsweise beschreiben und eine Überprüfung des so definierten Anbaus ermöglichen" (Bioland 1997)

Bodenbearbeitung und Fruchtfolgen

  • Gute fachliche Praxis .
  • Die Bodenbearbeitung hat unter Berücksichtigung der Witterung grundsätzlich standortangepasst so zu erfolgen, daß die Bodenstruktur möglichst günstig beeinflusst, das Bodenleben geschont und gefördert, Erosionsrisiken gemindert und schädliche Bodenverdichtung vermieden werden. Bodenbearbeitung und Bodenpflege müssen auf den langfristigen Erhalt beziehungsweise die Verbesserung der Bodenfruchtbarkeit ausgerichtet sein, bei entsprechend angepasster Bodenbearbeitungstechnik.
  • Bioland – Richtlinien ( Fassung vom 29.4.1997)
  • 2.1 Bodenfruchtbarkeit: Die Pflege des Bodenlebens und somit die Erhaltung und Steigerung der Bodenfruchtbarkeit ist ein besonderes Anliegen des organisch-biologischen Landbaus. Ein gesunder, belebter Boden ist die beste Voraussetzung für gesunde Pflanzen, gesunde Tiere und gesunde Menschen. Alle pflanzenbaulichen Maßnahmen sollen dem Aufbau und der Pflege eines vielfältigen und aktiven Bodenlebens dienen. Nur die Belebtheit des Bodens ermöglicht die nachhaltige Fruchtbarkeit
  • 2.2.1 Ökologische Gestaltung: Um die Gesundheit und Widerstandskraft der Pflanzen zu fördern, muß der Standort unter ökologischen Gesichtspunkten gestaltet werden. Zum Beispiel durch die Anlage und Erhaltung von Hecken, die Einrichtung von Nistplätzen und die Gewährung von Unterschlupf für Insekten sollen Nützlinge gefördert und die Selbstregulation im Ökosystem verbessert werden.
  • 2.3 Fruchtfolge Die Fruchtfolge ist so vielseitig und ausgewogen zu gestalten, daß sie folgende Funktionen erfüllt:
  1. die Erhaltung der Bodenfruchtbarkeit
  2. das Hervorbringen gesunder Pflanzen
  3. die Unterdrückung von Ackerwildkräutern
  4. die Ernährung der Tiere mit hofeigenen Futtermitteln
  5. das Erzielen von wirtschaftlich sinnvollen Erträgen ohne Einsatz von chemischen Dünge- und Pflanzenbehandlungsmitteln. Um diese Funktionen zu erfüllen, müssen Fruchtfolgen Leguminosen als Haupt- oder Zwischenfrucht oder in Mischkulturen enthalten.
  • 2.4 Bodenbearbeitung: Ziel der Bodenbearbeitung ist die Schaffung optimaler Wachstumsbedingungen für die Kulturpflanzen. Bei allen Maßnahmen der Bodenbearbeitung ist die Verträglichkeit für das Bodenleben zu bedenken. Die Bodenbearbeitung muß so durchgeführt werden, daß eine übermäßige Störung des natürlichen Bodengefüges, Nährstoffverluste und unnötiger Energieaufwand vermieden werden. Der Hauptgrundsatz der Bodenbearbeitung lautet : flach wenden - tief lockern. Tieferes Wenden sollte nur unter bestimmten Standortbedingungen oder bei speziellen Unkrautproblemen erfolgen.

Das Ziel beider Konzepte ist weitgehend gleich. Die Bioland – Richtlinien gehen mit den Anforderungen an ökologische Gestaltung, Bodenfruchtbarkeit und Fruchtfolge aber über die GFP hinaus.

Die Bedeutung des Fruchtwechsel als entscheidende Maßnahme in der Kulturführung ergibt sich im wesentlichen aus den spezifischen Eigenarten der Baumschulproduktion. Hier nur zwei Beispiele:

  1. Der Versand und das Roden der Gehölze im Herbst können oft nur auf Kosten des Bodens durchgeführt werden. Häufig führt die nasse Witterung zu Verschlämmung oder Verdichtung des Bodens
  2. Im Nachbau von Rosaceen tritt Bodenmüdigkeit auf. Auf leichten Sandboden macht sich dieses Problem schneller bemerkbar als auf schweren lehmigen Böden.
  3. Durch hohe Hackfrequenzen droht durch Mineralisierung Humusabbau des Bodens.

 

Diese Probleme lassen sich im ökologischen Landbau nur durch eine geeignete Fruchtfolge lösen.

Praxis in ökologischen Betrieben

Im Baumschulbetrieb Aloys Pöhler, Sortimentsbaumschule im Cloppenburger Land, werden auf vier Hektar Freilandkulturen in breitem Sortiment angebaut. Pöhler bewirtschaftet seinen Betrieb seit 16 Jahren organisch-biologisch und ist anerkannter Bioland-Betrieb. In einer Fünf-Felder-Wirtschaft – nach dreijähriger Baumschulkultur folgt eine zweijährige Gründüngung – wird dem Boden der erforderliche Humus und die Nährstoffe für die Gehölzproduktion zugeführt.

Im Gärtnerhof Badenstedt, Sortimentsbaumschule in Badenstedt, werden auf 7 HA Baumschulfläche bei insgesamt 16,5 HA landwirtschaftlicher Nutzfläche Freilandkulturen: Obstgehölze, Beerenobst. Zier- und Landschaftgehölze angebaut. Der Betrieb wurde 1986 gegründet und ist seit 1988 anerkannter Bioland-Betrieb. Auf Basis einer 8 jährigen Fruchtfolge wird nach 3 Jahren Rosaceen (Obst) 2-3 Jahre Gründüngung angebaut. Nach 2 Jahren Zier- und Landschaftsgehölzen wird zu 1 weiteren Jahr Gründüngung gewechselt.

Die Bodenbearbeitung erfolgt im allgemeinen mit Schälgrubber und Federzinkengrubber zur Einarbeitung der Gründüngung oder Krautbekämpfung. Nur vor der jeweiligen Aufpflanzung d.h. 2 mal in 8 Jahren wird der Boden gepflügt.

Herbizideinsatz

Umriß Problemlage

Über 70% der im Grundwasser nachgewiesenen Pflanzenschutzmittelwirkstoffe sind Herbizide. Sie haben in den befragten Baumschulbetrieben den größten Anteil der Pflanzenschutzmittel-aufwendungen zwischen 50 und 80%. Herbizide sind durch kulturtechnische Massnahmen erheblich reduzierbar bis vollständig ersetzbar. Wie die Untersuchung von K.Klopp zeigt, verzichten 14% der befragten Betriebe vollständig auf deren Einsatz und 21% minimierten den Herbizideinsatz auf punktuelle Applikationen sowie Bandspritzungen unter Schirm. 29% reduzierten den Herbizideinsatz, u.a. durch mechanische Unkrautbekämpfungstechniken. Die verbleibenden 36% der befragten Baumschulbetriebe betreiben den Herbizideinsatz ohne Einschränkung.

Verschiedene Versuchsanstellungen zum Herbizideinsatz in Baumschulkulturen kommen zu dem Urteil, daß die ausschließlich chemische Unkrautbekämpfung mit den für die Baumschulproduktion zugelassenen Mitteln bei der bestehenden Unkrautflora heute nicht mehr möglich ist.

Baumschulbetriebe, deren Pflanzenquartiere in einem Wasserschutzgebiet liegen, haben die Erfahrung gemacht, auch ohne Herbizideinsatz wirtschaftlich und pflanzenbaulich erfolgreich zu produzieren. Laut der Untersuchung produzierten bereits 1996 17 der 77 statistisch ausgewerteten Betriebe und damit über 20% mit einem Anteil zwischen 5 und bis 100% ihrer Baumschulquartiere in Wasserschutzgebieten.

Das Wissen um die Problematik bestimmter Herbizide ist unter den Baumschulern sehr ungleichmässig verteilt, und wird am Beispiel des Herbizides Glyphosate, welches unter verschiedenen Handelsprodukten angeboten wird, besonders deutlich. Gut 1/3 der befragten Baumschuler ist der Wirkstoff als für Baumschulkulturen gefährlich bekannt, da mögliche Schäden, im Gegensatz zu vergleichbaren Herbiziden, erst mittel- oder langfristig auftreten können. In diesen Betrieben, zu ihnen gehören Solitär-, Obst-, Jungpflanzen und Containerbaumschulen, wird das Herbizid nicht oder nur auf Freiflächen eingesetzt. Diese Einschätzung wird von Baumschulberatern aus der Beratungspraxis gestützt. Dennoch wird Glyphosate in 2/3 der Baumschulbetriebe eingesetzt, obwohl wissenschaftliche Untersuchungen sogar eine Bodenwirkung des Herbizides bei nicht unüblichen Überdosierungen nachweisen.

  • GFP
  • Der Einsatz von Herbiziden muß durch technische Verfahren soweit wie möglich verringert werden.
  • Bioland – Richtlinien
  • 2.8.1. Grundsätze: Die Regulierung der Beikräuter erfolgt durch vorbeugende Maßnahmen (z.B. Fruchtfolge, Bodenbearbeitung, Sortenwahl) mechanische Maßnahmen (z.B. Eggen, Striegeln, Hacken ) und thermische Maßnahmen (Abflammen)
  • 2.8.2 Herbizidverbot: Die Verwendung von Herbiziden ist untersagt

Praxis in ökologischen Betrieben

Es wird wie in den Grundsätzen gefordert nur mechanisch oder thermisch gearbeitet. Die gängigen Maschinen wie die Sternradhacke von Kress oder Gänsefüße, zum Teil auch Pferdehacken bearbeiten das Kraut in der Reihe. Da durch Mineralisierung Humusabbau droht, müssen die ökologischen Baumschulen über die Fruchtfolge oder mit Zwischensaaten – Untersaaten oder Mulchmaterialien wie Laub o.ä. dieser Gefahr begegnen.

Pflanzenschutz allgemein

Umriß Problemlage

Knapp die Hälfte der beteiligten Baumschuler, die die Frage beantworteten, ob der im Betrieb praktizierte Pflanzenschutz als Integrierter Pflanzenschutz bezeichnet werden könne, antworteten mit Nein. Es wird davon ausgegangen, dass diese Einschätzung nicht unbedingt der Realität entspricht, begründet vor allem in dem fehlenden Wissen um den genauen Inhalt des Begriffes. Der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln gegen tierische und pilzliche Schädlinge an Baumschulkulturen wird sehr unterschiedlich gehandhabt. Der Befall von Spinnraupen, Blattläusen oder Milben wird beispielsweise in einigen Betrieben toleriert, solange nicht mehr als 5% der Pflanzen befallen sind. In vielen Baumschulen wird der Eichenmehltau bei Alleebäumen als zur Eiche gehörend hingenommen. Andere Betriebe behandeln ihre Pflanzen neben den vorbeugend einzusetzenden Fungiziden aus arbeitswirtschaftlichen Gründen gleichzeitig auch mit Insektiziden, ohne dass ein Befall beobachtet wurde. Es kommt vor, dass Bäume und Sträucher grundsätzlich in der Wachstumsperiode mehrmals mit einer Tankmischung aus einem Breitbandfungizid und -insektizid und einer Flüssigdüngerlösung behandelt werden. Die befragten Baumschuler stellten selbstkritisch dar, dass es häufig Kulturfehler in der Bodenvorbereitung, der Substratzusammensetzung, der ausgewogenen Düngung oder der angemessenen Bewässerung sind, die zu Pflanzenschutzproblemen führen und dann mit entsprechenden Massnahmen korrigiert werden müssen. Ein Viertel der befragten Betriebsleiter hätten mit einer möglichen Indikationszulassung für Pflanzenschutzmittel für ihren Betrieb allerdings heute keine Probleme !

Die Sicherheitsabstände zu Oberflächengewässern bei Pflanzenschutzmassnahmen betragen in den Baumschulen laut Angaben der Betriebsleiter zwischen 0 und 50 Metern. Mehr als 50% gaben an, dass die von ihnen eingehaltenen Sicherheitsabstände weniger als 10 m betragen. Hierin wird die Unwissenheit gegenüber Schutzauflagen im Einsatz von Pflanzenschutzmitteln besonders deutlich. Bis auf das Herbizid Lontrel haben sämtliche zur Zeit zugelassenen Pflanzenschutzmittel wenigstens die 600-Kennzeichnung zur Auflage, die Mindestabstände von 10 bis 20 Metern verlangt, wenn eine Beeinträchtigung des angrenzenden Oberflächengewässers nicht auszuschliessen ist. Die relativ unübersichtliche Gestaltung der Regelungen zur Zulassung und den Anwendungsbeschränkungen für Pflanzenschutzmittel begünstigen ein mögliches Fehlverhalten der Entscheidungsträger.

Anhand der Erkenntnisse aus der Untersuchung kann nicht ausgeschlossen werden, dass in Baumschulen unzulässige Pflanzenschutzpraktiken ihre Anwendung finden.

Beispiel:

In Schleswig-Holstein, wo im Kreis Pinneberg das dichteste Baumschulgebiet Europas liegt, wird seit etwa 1995 mit zunehmender Heftigkeit eine Diskussion über die Folgen der konventionellen Baumschulproduktion geführt. Die Befürchtungen und Fragen kommen auch in Zeitungsartikeln zum Ausdruck: "Wie gefährlich sind Baumschulen?" (Pinneberger Zeitung, 28.9.1995), "Halstenbek in Angst vor der Katastrophe", "Wir saufen Gift" (Pinneberger Zeitung, 15.1.1995), "Jetzt auch Giftrückstände in Förderbrunnen" (Pinneberger Zeitung, 9.4.1997), "Gift im Wasser" (Die Welt, 9.3.1998). Auch die Aktivitäten des BUND machen einen Handlungsbedarf für die Baumschulwirtschaft deutlich, vgl. Veranstaltungsreihe BUND Schleswig-Holstein / Gemeindewerke Halstenbek / Bundesverband der deutschen Gas- und Wasserwirtschaft - "Wasserschutz und Ökologische Baumschule" sowie BUND-Seminar "Ökologische Baumschulwirtschaft - Möglichkeiten und Grenzen" und "Biozideinsatz im Kreis Pinneberg", Landesamt für Natur und Umwelt, Schleswig-Holstein.

Auslöser für die Diskussionen war das Auffinden von Pflanzenschutzmitteln (u.a. 1.2 Dichlorpropan) in verschiedenen Brunnen im Kreis Pinneberg. Einzelne Brunnen erhielten Ausnahmegenehmigungen, mehrere Brunnen mußten stillgelegt werden und einzelne Wasserwerke wurden vorsorglich außer Betrieb genommen (Belastung des Trinkwassers im Kreis Pinneberg mit Pflanzenbehandlungs- und Schädlingsbekämpfungsmitteln, Kreis Pinneberg; der Landrat-Sachstandsbericht des Fachdienstes Umwelt, 1998).

Die Kosten der Wasserwerke haben sich stark erhöht. Die Investitionen von knapp 8 Mio DM für eine Aktivkohlefilteranlage in Halstenbek verteuern jeden m³ sanierten Wassers um 0,30 DM. Die Bevölkerung ist höchst beunruhigt und die Naturschutzverbände sorgen sich um die "Zeitbombe Pestizidablagerung".

  • GFP
  • Pflanzenschutzmittel dürfen nach dem Pflanzenschutzgesetz nur nach den Regeln der "Guten fachlichen Praxis" eingesetzt werden. Dazu gehört u.a., dass die Grundsätze des integrierten Pflanzenschutzes berücksichtigt werden. Hierunter wird eine Kombination von Verfahren verstanden, bei denen unter vorrangiger Berücksichtigung biologischer, biotechnischer, pflanzenzüchterischer sowie anbau- und kulturtechnischer Massnahmen die Anwendung chemischer Pflanzenschutzmittel auf das notwendige Mass beschränkt wird. Werden chemische Pflanzenschutzmittel eingesetzt, so sind Schadensschwellen zu beachten. Beeinträchtigungen aus Abdrift und Abschwemmungen sind zu vermeiden.
  • Bioland – Richtlinien
  • 2.7 Pflanzenschutz
  • 2.7.1. Grundsätze: Ziel... ist es, Pflanzen unter solchen Bedingungen zu erzeugen, daß ein Befall durch Schädlinge und Krankheiten keine oder nur geringe wirtschaftliche Bedeutung erlangt. Entsprechende Maßnahmen hierzu sind ausgewogene Fruchtfolge, geeignete Sortenwahl, standort- und zeitgerechte Bodenbearbeitung, mengenmäßig und qualitativ angepaßte Düngung, Gründüngung usw. Außerdem soll durch geeignete Vorrichtungen und Maßnahmen wie Hecken, Nistplätze, Feuchtbiotope usw. die Vermehrung von Nützlingen gefördert werden.
  • 2.7.3. Verbote: Die Verwendung von synthetischen Pestiziden und Wachstumsregulatoren ist untersagt

Die Richtlinien im ökologischen Landbau verfahren hier nach einer eindeutigen Regel: Alles was nicht ausdrücklich erlaubt ist – ist verboten. Ansonsten gilt die Positivliste aus dem Anhang 9.2

Praxis in ökologischen Betrieben

Bioland Rosenschule Ruf, eine Rosenbaumschule im Steinfurther Rosenanbaugebiet, mit einer Jahresproduktion von mehr als 80.000 Rosen, die bezogen auf den Pflanzenschutz ausschließlich mit biologischen Präparaten behandelt werden.

Gärtnerhof Badenstedt verwendet im wesentlichen Mykosyn - ein Pflanzenstärkungsmittel - und Netzschwefel gegen Schorf und Mehltau.

 

Düngung

Umriß Problemlage

Als Richtmenge für Stallmist empfiehlt das Bodenuntersuchungsinstitut Koldingen auf der Grundlage praktischer Erfahrung und wissenschaftlichen Untersuchungen 250 dt/ha Rindermist. Da je 100dt etwa 10 kg Nmin/Jahr angerechnet werden können, entspricht die Nmin-Menge 25 kg/ha. Die Ergebnisse der Untersuchung zeigen, dass in der Praxis Stallmistmengen von 300 bis 1200 dt/ha vor der Aufschulung neuer Baumschulquartiere ausgebracht werden.

Zahlreiche Versuche haben einen jährlichen Bedarf der Gehölze von durchschnittlich 80 kg N/ha, mit einer Spannbreite von 60 bis 120 kg N/ha, ermittelt. Unter Berücksichtigung der natürlichen Mineralisierung, aber auch der Festlegung von Stickstoff im Boden empfiehlt das Bodenuntersuchungsinstitut Koldingen, bei dem 500 Baumschulen in Deutschland ihre Bodenproben untersuchen lassen, je nach Gehölzgruppe die o.g. Richtwerte mit dem Hinweis, die ermittelten Nmin-Gehalte der Bodenuntersuchung in Anrechnung zu bringen. N-Gaben über 60 kg N/ha sind gegebenenfalls aufzuteilen. Es gibt Baumschulbetriebe mit Freilandquartieren, die eine systematische Bodenuntersuchung auf Nmin vorgenommen haben und ihre Stickstoffdüngung daraufhin um bis zu 70% auf heute 50kg N/ha reduzierten. Allerdings werden in Baumschulen entgegen der Beratungsempfehlung z.T. noch erheblich höhere Mengen an N-Düngern ausgebracht. Je intensiver die Nährstoffthematik in die Betriebe getragen wurde, um so konsequenter erfolgte die praktische Umstellung alter Düngegewohnheiten. So stellten Betriebe, die zuvor ihre Containerkulturen mit Flüssigdünger über die Überkopfberegnung gedüngt haben, unverzüglich und ausschliesslich auf Depotdünger um, nachdem Messungen im Abflusswasser eine zu hohe Nährsalzkonzentration ergeben hatten.

Die Empfehlung, Flüssigdüngung über die Beregung nur noch bei geschlossenen Systemen oder als Tropfbewässerung einzusetzen, wurde bislang in den Baumschulen in Containerquartieren wie auch im Freiland nicht durchgängig umgesetzt.

  • GFP
  • Die Düngung ist nach Art und Menge auf die Sicherung des Nährstoffbedarfs der Pflanze unter Berücksichtigung der verfügbaren Nährstoffe im Boden auszurichten. Die Düngung muss so erfolgen, dass Belastungen der Gewässer, insbesondere durch Nährstoffeinträge, soweit wie möglich vermieden werden.
  • Bioland – Richtlinien
  • 2.5.1 Grundsätze: Ziel der Düngung ist die harmonische Ernährung der Kulturpflanze durch einen belebten Boden. Aus dem Betrieb stammendes organisches Material bildet die Grundlage der Düngung. Es wird meist auf dem Wege der Flächenkompostierung dem Boden zugeführt. Wirtschaftsdünger müssen so aufbereitet und ausgebracht werden, daß das Bodenleben gefördert und der Humusgehalt erhalten bzw. erhöht wird.
  • 2.5.2 Erlaubte betriebsfremde Dünger: Betriebsfremde Wirtschaftsdünger müssen einer sorgfältigen Kompostierung unterzogen werden. Sie sollten nur dann eingesetzt werden, wenn sie vom Schadstoffgehalt unbedenklich sind. Gegebenenfalls kann eine Qualitätsuntersuchung auf die Unbedenklichkeit ihrer Anwendung verlangt werden. Spurenelemente dürfen nur dann eingesetzt werden, wenn der nachgewiesene Mangel durch andere Maßnahmen nicht zu beheben ist.
  • 2.5.3 Nicht zugelassene Dünger: Der Einsatz von Gülle, Jauche und Geflügelmist aus konventioneller Tierhaltung (d. h. nicht von Betrieben des AGÖL-Verbandes ) ist verboten. Ferner ist die Verwendung von chemisch synthetischen Stickstoffdüngemitteln, leicht löslichen Phosphaten und sonstigen, in 9.1 ( Positiv-Liste ) nicht aufgeführten Düngemitteln untersagt.
  • 4.8.1. Düngung: Bei Freilandkulturen ist der Einsatz von stickstoffhaltigen Düngemitteln in Baumschulkulturen auf 90 kg N/HA und Jahr begrenzt....Auf Flächen die voraussichtlich länger als 12 Wochen während der Vegetationszeit brachliegen, sowie nach Möglichkeit auch über Winter, ist eine Gründüngung anzubauen.

Praxis in ökologischen Betrieben

Nach zyklischen Bodenuntersuchungen (Balzer), die in zwei- bis dreijährigen Abständen durchgeführt werden, werden beim Gärtnerhof Badenstedt ca. 230 dt/ha Tiefstall Rindermist aus eigener Erzeugung vor der Aufschulung ausgebracht. Ergänzungsdünger wie Hornspäne werden ausnahmsweise bei den Obstgehölzen (Hochstämme) in dritten Kulturjahr angewandt – oder wenn in der Bodenuntersuchung notwendige Maßnahmen empfohlen werden.

Conrad Appel, Allee- und Sortimentsbaumschule bei Darmstadt, die seit über 50 Jahren nach der biologisch-dynamischen Wirtschaftsweise Bäume und Sträucher kultiviert, und seit 1998 Bioland Mitglied ist, arbeitet im wesentlichen mit Kompost.

Die Möglichkeiten und Grenzen der Erzeugung von Baumschulgehölzen nach den Richtlinien des ökologischen Landbaues:

Möglichkeiten einer ökologischen Baumschulproduktion

  • vorbeugender Umweltschutz
  • vorbeugender Gesundheitsschutz
  • Einhaltung gesetzlicher Anforderungen
  • Kosteneinsparungen bei bestimmten Betriebsmitteln
  • Arbeitskräfte und Auszubildende
  • Garantiert gesunde, herbizidfreie Gehölze
  • Eigenes Marktsegment entwickeln
  • Image-Effekte für den Betrieb

Grenzen einer ökologischen Baumschulproduktion

  • kurzfristige Kosten in der Umstellungsphase
  • Sortimentseinschränkungen
  • Praktisches Know how der Betriebsleiter und Mitarbeiter
  • Kosten der Arbeitskräfte
  • Risikoaversion der Betriebsleiter
  • Betriebsphilosophie, der ganzheitliche Ansatz
  • Zu geringe Nachfrage am Markt für Baumschulpflanzen
  • Handel mit Pflanzen schafft Distanz zw. Erzeuger und Verwender

III. Qualitätsanforderungen an Baumschulgehölze – unter besonderer Berücksichtigung einer ökologischen Qualität

  1. Äußere und innere Qualität

Wenn von Produktqualität die Rede ist, so ist zuerst einmal zwischen äußerer und innerer Qualität zu unterscheiden. Auf Baumschulwaren bezogen, wird die äußere Qualität bzw. das äußere Anforderungsprofil durch die FLL-Gütebestimmungen für Baumschulpflanzen festgelegt. Es handelt sich hier um äußerlich erkennbare Merkmale, wie Höhe, Breite oder Wurzelmasse.

Innere Qualität, auch mit Vitalität (Lebenskraft, physiologischer Leistungszustand) oder Belastbarkeit übersetzbar, hingegen drückt sich in der Anpassungs- und Widerstandsfähigkeit der Gehölze gegenüber Belastungen aus. Auch die Trockenheits-, Frost- und Krankheitsresistenz sind Merkmale der inneren Qualität.

 

Einflußfaktoren auf die äußere und innere Qualität – ein Beispiel:

In umfangreichen Untersuchungen, durchgeführt vom Bildungs- und Versuchszentrum des Gartenbaus in Münster-Wolbeck, wurde beispielsweise festgestellt, daß Schadstoffe, und hierzu gehören auch herbizide Wirkstoffe, u.a. Schäden an den Meristemen von Sprossen und Wurzeln auslösen, die später an den Pflanzen sichtbar werden. Diese Schäden sind insbesondere auf eine Verhältnisverschiebung im Phytohormonhaushalt der behandelten Pflanzen zurückzuführen, die eine Fehldifferenzierung in den Meristemen von Sprossen und Wurzeln sowie eine gestörte Interaktion bei Regulationsprozessen in den Pflanzen zur Folge haben. Daraus resultieren negative Auswirkungen auf die innere und äußere Qualität von Gehölzen.

Analysemethoden zum Nachweis der inneren Qualität:

Zu der Überprüfung der inneren Qualität, speziell zum Merkmal "Haltbarkeit", sind erste Meßmethoden entwickelt worden. Dem Bildungs- und Versuchszentrum des Gartenbaus in Münster-Wolbeck ist es z.B. gelungen, insbesondere durch die Biolumineszenzanalyse die potentielle Haltbarkeit der Laubblätter von Poinsettien abzuschätzen, was bislang nur durch simulierte Haltbarkeitstests möglich war. Die Analysemethode basiert auf der Tatsache, daß ein Zusammenhang

zwischen der Abgabe von Biophotonen und der Regulations- und Organisationsstruktur bei Zellen und Geweben aufgefunden wurde. Es wurde festgestellt, daß sich aus dem Verhältnis von Aufnahme, Absorption, Speicherfähigkeit und Remission von Photonen Beziehungen zum Stoffwechselgeschehen und zur Wirksamkeit des biologischen Systems ableiten lassen, wodurch Aussagen zur inneren Qualität und Haltbarkeit der Pflanzen möglich wurden. Jedoch sprechen die hohen Kosten für die Meßtechnik zur Zeit noch gegen eine schnelle Einführung der Methode in die Praxis.

Für Analysemethoden zur Bestimmung der inneren Qualität lassen sich aus diesen Forschungsergebnissen folgende Forderungen ableiten:

  • die Meßgrößen müssen im ursächlichen Zusammenhang zur z.B. Haltbarkeit der Pflanzen stehen
  • die Diagnosemethoden sollten nicht störanfällig, einfach auszuführen und nachvollziehbar sein und eine
  • möglichst zerstörungsfreie Anwendung ermöglichen

2. Produkt- und Prozeßqualität

Neben der äußeren und inneren Qualität, die auch unter dem Oberbegriff der Produktqualität zusammengefaßt werden können, ist noch ein weiteres Qualitätskriterium zu nennen: die Prozeßqualität. Unter Prozeßqualität ist das Produktionsverfahren - oder auf Gehölze bezogen: die Kultivierung bis zum Verkauf - zu verstehen.

Ein Verzicht auf chemisch-synthetische Pflanzenschutzmittel sowie auf mineralische Stickstoffdünger, der ökologisch ausgerichtete Anbauweisen kennzeichnet, stellt somit eine Prozeßqualität dar, die zum einen eine umweltbewußte Produktion ermöglicht und die sich zum anderen zu guten äußeren und inneren Qualitäten führt.

Somit wird deutlich, welch großen Einfluß die Prozeßqualität auf die Produktqualität hat. Abschließend ist herauszustellen, daß ein ganzheitliches ökologisches Kulturverfahren nicht nur aus ökologischer sondern auch aus ökonomischer Sicht (hohe Anwuchssicherheit, geringere Pflege- und Sanierungskosten) eindeutige Vorteile gegenüber der konventionellen Produktion aufweist.

 

IV. Absatz und Absatzförderung ökologisch erzeugter Bäume und Sträucher

sowie Anforderungen der Städte

  1. Absatz und Sortimentsbreite ökologisch erzeugter Bäume und Sträucher

Ein großer Teil der ökologischen Baumschulen der Arbeitsgemeinschaft vermarktet ihre Produkte regional. Die Sortimentspalette der einzelnen Betriebe ist deshalb relativ breit und vergleichbar mit den Gartenbaumschulen des BdB. Privatkunden und Garten- und Landschaftsbauer verlangen eine große Auswahl an verschiedenen Arten, Größen und Preisklassen. Um diesen Ansprüchen gerecht zu werden, werden daher häufig vergleichsweise kleine Stückzahlen in vielfältigen Sorten angezogen.

Die Betriebe der Arbeitsgemeinschaft bieten daher häufig eine große Auswahl quer durch das gesamte traditionelle Baumschulsortiment an. Der mengenmäßige Schwerpunkt liegt im Bereich der Landschafts- und Ziergehölze.

Spezialisierung

Darüber hinaus haben sich einzelne Spezialbaumschulen entwickelt.

Conrad Appel ist aus Tradition eine Alleebaumschule, die sich zudem besonders auf resistente Ulmensorten spezialisiert hat. Die Darmstädter Forstbaumschulen und C.Appel Waldsieversdorf führen nach der Betriebsteilung die Produktion der Forstpflanzen weiter. Ein Betrieb in der Steinfurter Gegend hat sich auf Rosen spezialisiert und deckt damit einen weiteren Teilaspekt ab. In Kleve wiederum werden vor allen Jungpflanzen auf Stecklingsbasis produziert.

Im Bereich der ökologischen Baumschulen wird es Sie nicht verwundern, daß es ein besonders breites Obstsortiment gibt. Die Palette reicht von den alten Obstsorten auf starkwachsenden Unterlagen über 1- jährige Veredelungen auf Malus M9 und ähnlichen Unterlagen bis zu den resistenten neuen tschechischen Sorten. Ungefähr 80 % der AGÖB-Betriebe produzieren in einem Teilsortiment auch Obstgehölze, ca. 25% führen ausschließlich Obstjungpflanzen.

Der Absatz konzentriert sich in diesen einzelnen hochspezialisierten Baumschulen auf die Obstproduzenten in den ökologischen Landbauverbänden. Vor allem 1- jährige Veredelungen werden in diesen Baumschulen nachgefragt.

Andere Betriebe haben ihre Märkte im Bereich der Streuobstwiesen erschlossen. Hier werden besonders die alten robusten Sorten im Kundengruppensegment der Naturschutzverbände abgesetzt. Es gab und gibt weiterhin Förderprogramme zur Neuanlage der Obstwiesen, sodaß die Vorräte häufig schon zu Beginn des Herbstes erschöpft sind.

Absatz und Preisstruktur

In den letzten drei Jahren hat sich der Handel und Austausch der ökologischen Baumschulen untereinander weiterentwickelt. Auch die Obstproduzenten fragen zunehmend ökologische Obstbäume und Beerensträucher nach. Die Steigerungsraten liegen in den Umsätzen pro Jahr über jeweils 100%.

Im Privatkundensektor ist der Verkauf, bis auf saisonale Schlager wie Elstar, Quitten oder besondere Ziergehölze seit längerer Zeit stabil.

Die Nachfrage nach ökologischen Gehölzen ist zwar in den Vorjahren merklich gestiegen. Aber noch kann man nicht von einem entwickelten Marktsektor ‚Ökologische Gehölze‘ sprechen. Allerdings deutet sich im Bereich der Kommunen, der gesamten öffentlichen Hand , bei den Naturschutzverbänden und im Forst eine solche Entwicklung an. Einzelne Kommunen haben politische Beschlüsse gefaßt, mit Vorrang ökologische Gehölze einzukaufen. Andere räumen ökologischer Anzucht zumindest bei Preisgleichheit Priorität ein.

Über diese speziellen Bereiche hinaus, werden im allgemeinen zur Zeit nur selten höhere Preise als im konventionellen Markt akzeptiert und erlöst. Nur selten kann deshalb der notwendige Aufschlag von 15-20 % auf die konventionellen Preise realisiert werden.

Absatzstruktur - Beispiel einer durchschnittlichen Kundenstruktur

    • Privatkunden 38 %
    • Baumschulen20%
    • Ökologischer Obstbau18%
    • Garten- und Landschaftsbau 9%
    • Öffentliche Hand10%
    • Naturschutzverbände 5%

2. Anforderungen der Städte

Um ausreichendes Informationsmaterial für meinen Vortrag zu bekommen, habe ich einen Fragenkatalog erstellt und ihn verschiedenen Gartenämtern vorgelegt, um ihn dann im zweiten Schritt mit den jeweils Zuständigen zu diskutieren. Neben telefonischen Nachfragen in kleineren Ämtern wie Norderstedt, Delmenhorst, Rotenburg und Zeven wurden auch direkte Gespräche in Hamburg, Bremen und Hannover geführt.

In diesem Fragenkatalog ist die von meinen Vorrednern eingeführte Unterscheidung in äußere und innere Qualität enthalten.

Anforderungen an die äußere Qualität

wie die

  • Auswahl von empfohlenen Arten aus der Straßenbaumliste
  • FLL- Bestimmungen

beschreiben das äußere Anforderungsprofil. Sie sind Allgemeingut und klar definiert. Nur sie sind ausschreibungs- und damit einkaufsrelevant. Im Rahmen dieser Kriterien erhält derjenige den Zuschlag, der den besten Preis macht.

Die Probleme der Stadtbaumpflanzung und deren Folgen mit denen die Gartenämter zu kämpfen haben, sind stichpunktartig:

  • Frühzeitige, z.T. aufwendige Sanierungsmaßnahmen u.a. wegen schneller Vergreisung
  • häufige Nachpflanzungen wegen Ausfällen und Anfälligkeiten
  • Krankheiten – Parasiten

Diesen Problemen kann man mit den üblichen Ausschreibungsmodalitäten der VOB/VOL und den gegenwärtigen äußerlichen Maßstäben nicht wirkungsvoll begegnen. Die häufig gehandhabten Lösungsvarianten wie:

- spezielle Substrate bei der Pflanzung

- Düngung und Belüftung und

- abgestufte Pflegekonzepte

setzen erst hinter dem Einkauf an und versuchen die entstandenen 'Schäden' zu korrigieren

Deshalb formulieren einzelne Gartenämter Anforderungen an die innere Qualität .

Sie richten sich auf

  • gesunde und vitale Pflanzen
  • streßtolerante Arten

Sie sind aber - und das ist das eigentliche Problem - nicht klar definiert. Sie werden unterschiedlich gewichtet - je nach den Erfahrungen der Ämter. Die Einschätzungen und Wünsche gehen zum Teil auseinander. Häufig werden verdeckte Qualitätsmängel der Gehölze als Hauptproblem genannt. Beispiele sind hier zu frühes Roden der Eichen oder Kunstballen etc. Es sollten deshalb nur qualitativ hochwertige Pflanzen eingekauft werden.

Die Begrifflichkeiten hier sind nicht eindeutig. Es wird von hochwertigen Qualitäten gesprochen. Kategorien wie Vitalität oder Pflanzengesundheit spielen in den Gesprächen eine Hauptrolle. Widerstandsfähigkeit ist eine weitere Schlüsselkategorie. Die Bedeutungen und das Verständnis dieser Begriffe sind aber nicht einheitlich. Im Kern dreht es sich immer um undefinierte Maßstäbe, die um die innere Qualität der Gehölze kreisen.

Die Ausgangspunkte für die Problemlösungsstrategien lauten:

  • Die städtischen Streßbedingungen decken schonungslos jeden Vitalitätsmangel auf
  • Es werden Gehölze gebraucht, die diesen Bedingungen widerstehen können und sich

trotzdem vital weiterentwickeln

  • Die Kosten entstehen nicht beim Einkauf und der Pflanzung, sondern in der Pflege und der

Sanierung. In der Kumulation hat jeder verdeckte Vitalitätsmangel entscheidende arbeitswirtschaftliche und kostenmäßige Folgen

Das entscheidende Ziel – auch zur Kostenreduzierung – lautet entsprechend, die Bedingungen und Voraussetzungen dieser Vitalitätsmängel zu entdecken und zu beseitigen.

Innere Qualität ist aber gemeinhin äußerlich nicht sichtbar. Sie kann also nur über entsprechende Anforderungen an die Anzucht und Kulturführung erzeugt werden.

Ziel wäre ein Konzept mit prüffähigen Eckdaten in der Produktion, die die Anforderungen aus der Definition von Prof. Matschke erfüllen können oder zumindest einen Rahmen liefern in dem die Gehölze sich entsprechend entwickeln.

Die Eckdatenbestimmung - neben der Bedingung fachlich einwandfreier Kulturführung u.a. nach den BdB/FLL Bestimmungen - bezieht sich auf:

  • Saatgutherkunft (genetisch angepaßt)
  • regionale Anzucht (klimatisch angepaßt)
  • Endstandortnahen Anzuchtboden (Standort angepaßt)
  • ökologische Kulturführung und Fruchtfolge (vitalitätsfördernd ...)
  • kurze Transporte und Zwischenlagerung - Just in Time heißt hier eigentlich roden - laden -
    transportieren - pflanzen (vitalitätserhaltend)

und später am Endstandort:

  • fachgerechte Pflanzung
  • Pflege nach der Pflanzung (vitalitätserhaltend)

Für die Einkaufswünsche wären diese Maßstäbe eigentlich entscheidend. Die meisten Gesprächspartner wiesen auf einen oder mehrere Punkte dieser Eckdaten hin. Aber dennoch sie sind nur selten ausschreibungsrelevant. Daß hier die äußerlichen FLL Bestimmungen nicht reichen und allenfalls bei 'Spitzenqualitäten' auf fachlich einwandfreie Kulturführung in den Baumschulen weisen, ist allen Beteiligten klar. Meist sind diese Bestimmungen - vor allem im Sträucherbereich - nur Hilfsmittel.

Trotz der engen Grenzen in den Ausschreibungen haben einzelne Städte Varianten für weitergehende Kriterien für den Einkauf gefunden. Schritte die versuchen die Begrenzungen der VOB/VOL zu überwinden, sind z.B. folgende:

  • es gibt Aufforderungen zum Teilnahmewettbewerb an beschränkten Ausschreibungen
  • es gibt zentrale Preisanfragen mit anschließendem Besuch der ausgewählten Baumschulen
  • es gibt Besichtigungen im Quartier
  • es gibt die praktizierte direkte Auswahl von Gehölzpartien in der Baumschule

In Hannover wird in überregionalen Ausschreibungen gefordert, daß die Gehölze, speziell Straßenbäume, nachweislich aus einem Umkreis von 300-350 km stammen müssen. Hamburg hat in seinen zentralen Ausschreibungsrichtlinien einen Verweis, daß bei Preisgleichheit Bewerber zu bevorzugen sind, die ökologisch orientiert produzieren.

Aber alle diese weitergehenden Schritte sind gewissermaßen Indizienverfahren. Der Zustand der Baumschule spielt eine Rolle, das Aussehen der Quartiere und der Pflegezustand der Gehölze. Aus diesen und weiteren Faktoren werden Rückschlüsse auf die innere Qualität gezogen. Die Ergebnisse der Auswahl hängen ausschließlich von der Qualifikation und den Erfahrungen der jeweiligen Mitarbeiter ab. Diese Besuche sind notwendig und dienen der Überprüfung - aber ausreichend sind sie nicht.

Abhilfe schaffen könnte ein abgestuftes Konzept, das nicht erst bei der Pflanzung und Pflege am Endstandort beginnen darf - auch nicht in der Baumschule. Es beginnt bei den Mutterbäumen, deren Pflege und Beerntung, geht über die Aussaat in der Baumschule und die weitere Kulturführung bis zum fertigen Hochstamm und den jeweiligen Nachweis und die Kontrolle dieser Maßnahmen. Man sollte von der isolierten Betrachtung der Endergebnisse - heißt geliefertes Gehölz – weggehen, und statt dessen diesen Zusammenhang im Auge halten. Wie im Lebensmittelbereich die Kühlkette nicht unterbrochen werden darf, so sollte man den einheitlichen Prozeß von der Ernte bis zur Pflanzung am Endstandort mit den entscheidenden Eckdaten beschreiben, um daraus einen erweiterten und auschreibungsrelevanten Kriterienkatalog abzuleiten.

Hannover beispielsweise berücksichtigt in der eigenen Baumschule genau diese Kriterien und erweitert sie sogar auf den Sträucherbereich.

Für den Einkauf geht es deshalb um einen erweiterten Qualitätsbegriff, der entwickelt werden sollte. Ein Qualitätsbegriff, der eben nicht nur einfach bedeutet: Eiche Hst.STU 14-16 m.B. mit durchgehendem Leittrieb.

Die oben umrissenen Eckdaten bedeuten für den Einkauf für uns (AGÖB) einen erweiterten - ich nenne ihn ökologischen - Qualitätsbegriff.

Am Beispiel z.B. für Bremen:

  • Quercus robur, Hst.STU 14-16 m.B. mit durchgehendem Leittrieb, nach den FLL-

Bestimmungen, Saatherkunft: Norddeutsches Tiefland, aus regionaler Anzucht und kontrolliertem ökologischen Anbau

Diese Ansprüche und Kriterien müßten von Gartenamtsseite klar und eindeutig formuliert werden - sie müssen bekannt werden und sie müßten Zug um Zug umgesetzt werden.

Sie bedeuten für die Baumschulen nur scheinbar mehr Aufwand. Seit der Einführung des Pflanzenpasses und der entsprechenden Quartierbuchführung sind die Voraussetzungen ohnehin gegeben. Bei den ökologischen Baumschulen könnten mit der praktizierten jährlichen Betriebskontrolle Herkunft und Entwicklungsgeschichte bzgl. dieser Eckdaten nachgewiesen und überprüft werden. Die Verwirklichung der Gedanken dieses Plädoyers für ökologische Qualitäten oder für einen erweiterten Qualitätsbegriff nützt den Städten und Gemeinden und schont ihren Geldbeutel. Für die Baumschulen führen sie zur Sicherung des Absatzes und zur nachhaltigen Entwicklung.

3. Absatzförderung ökologisch erzeugter Bäume und Sträucher

Flächenprämie für Ökologische Baumschulwirtschaft

Die öffentliche Förderung ist zur Zeit auf einige Bundesländer wie Bayern und Sachsen begrenzt. 1999 soll mit Niedersachsen ein weiteres Bundesland dazustoßen. In diesen Ländern wird ein flächengebundener Zuschuß zwischen 1200 und 1400.- DM pro Hektar gewährt. Grundsätzlich kann eine reine Flächenförderung auf Dauer problematisch werden, da nur die Produktion gefördert wird, und es so zu einem Angebotsüberhang kommen kann.

Wichtig sind deshalb weitere Förderungsbereiche zur Ergänzung. Bereiche wie sie in der Beratungsstudie zur Umstellung ausgewählter Baumschulen (Verfasser: Ökoring - Versuchs- und Beratungsring Ökologischer Landbau Schleswig-Holstein, Auftraggeber: Ministerium Umwelt, Naturschutz und Forsten Schleswig-Holstein) genannt werden

Es handelt sich um die Bereiche:

  1. Öffentlichkeitsarbeit
  2. Vermarktungsförderung
  3. Beratungsförderung

Zu 1) Öffentlichkeitsarbeit

Der Bekanntheitsgrad ökologischer Baumschulen ist relativ gering. Die Beratungsstudie weist deshalb darauf hin, es sich "bei der Öffentlichkeitsarbeit und der Vermittlung von Informationen über den ökologischen Landbau ... um überwiegend nicht marktfähige Leistungen handelt .. von denen auch Wirtschaftsobjekte profitieren, die nicht mitfinanzieren" Daher wäre die Förderung auch längerfristig vertretbar, sinnvoll und notwendig .

Zu 2) Vermarktungsförderung

Der Markt für ökologische Gehölze ist bundesweit nur gering entwickelt. Es gibt "bisher bundesweit keine Förderung von Marketingkonzeptionen, Marketingberatung..." zur Ergänzung der Flächenförderung. Aus diesem Grund fordert der Ökoring zwingend eine Vermarktungsstudie als Basis für aufbauende Konzepte.

Zu 3) Beratungsförderung

Zunehmende Auflagen in Wasserschutzgebieten und anderen Bereichen verlangen für die mittelfristige Zukunft eine Umorientierung der konventionellen Baumschulwirtschaft. Gleichzeitig ist eine Verringerung der gesellschaftlichen Folgekosten notwendig. Umstellung ist ohne erweiterten Kenntnisstand nicht einfach und kann zu ökonomischen Problemen führen. Der Ökoring formuliert dazu: " Ökologische Baumschulproduktion verlangt einen sehr hohen Ausbildungsstand beim Baumschuler" Für die Umstellung auf diese Produktionsweise wäre eine spezielle Beratung nötig, die bisher nicht existiert. Dieser Umstand war gleichzeitig Voraussetzung für die Erstellung der Studie.

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